Immer mehr Hauseigentümer installieren eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach. Zu
beachten ist allerdings, dass nicht alle denkbaren Schäden über die
Wohngebäudeversicherung gedeckt sind. So ist z. B. ein Ertragsausfall für den
Fall der Beschädigung der Anlage (und wochenlanger Reparatur) nicht im
Versicherungsumfang der Wohngebäudeversicherung enthalten. Auch Schäden, die
durch Kurzschluss oder Überspannung oder gar Bedienungsfehler entstehen, sind
nicht versichert. Abhilfe kann hier eine spezielle Photovoltaikversicherung
schaffen. Wegen der erhöhten Brandgefahr und der damit einhergehenden Gefahrerhöhung ist in jedem Fall die bestehende Wohngebäudeversicherung zu informieren.
Weitere Informationen gibt Ihnen RA Hayo Wiebersiek

