Er regelt vornehmlich die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und deren Vertretungsorganen (kollektives Arbeitsrecht). Die meisten Probleme betreffen das individuelle Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer stehen diverse Schutzrechte zur Seite (Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Unfallversicherung, Urlaub, Arbeitszeitbegrenzung, Mutterschutz, Jugendschutz etc.) die ihm allerdings nur nutzen, wenn sie fachgerecht angewandt werden.
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Rechtsanwalt Jost Sachweh
Fachanwalt für Arbeitsrecht

