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ARZTHAFTUNG

Arzt und Patient schließen regelmäßig einen Behandlungsvertrag ab. Danach ist der Arzt verpflichtet, fachgerechte Leistungen zu erbringen mit dem Ziel der Heilung oder Linderung von Beschwerden. Verstöße des Arztes gegen diese Pflicht können zum Schadenersatz verpflichten. Die Pflichten und Verstöße lassen sich im Wesentlichen einteilen in Behandlungsfehler, Dokumentationsfehler und sonstige Pflichtverstöße.

Für die Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sollte professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden.

Ihr Rechtsanwalt in unserer Kanzlei:

Rechtsanwalt Jost Sachweh