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AUSLÄNDER- UND ASYLRECHT

Ob Sie – als ausländischer Staatsbürger – Ihre nahen Familienangehörigen hier in Deutschland besuchen oder ausländische Gäste in die Bundesrepublik einladen, ob Sie hier ein Studium oder eine Ausbildung absolvieren oder sich für immer in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen möchten, richtet sich nach strengen Regeln des Aufenthaltsgesetzes und zahlreichen, kaum überschaubaren Vorschriften des Ausländerrechts.

Da darüber hinaus auch der Umgang mit den zuständigen Behörden nicht selten auf (auch sprachliche) Schwierigkeiten stößt, ist es ratsam, sich frühzeitig umfassend zu informieren und sich einem in diesen Dingen erfahrenen Rechtsanwalt anzuvertrauen.

Ihr Rechtsanwalt in unserer Kanzlei:

Rechtsanwalt Harald Schremmer