Das Beamtenrecht regelt die aus dem besonderen Beamtenverhältnis entstehenden ¨arbeitsrechtlichen¨ Regelungen zwischen Beamten und Dienstherrn. Vereinfacht gesagt ist das Beamtenrecht das Arbeitsrecht der Beamten. Hierbei ist jedoch zu unterscheiden, dass für die verschiedenen Beamten, je nachdem ob sie beim Bund oder bei den Ländern angesiedelt sind, teilweise verschiedene Rechte gelten.
Schwerpunkt des Beamtenrechtes sind neben den Fragen des Laufbahnrechtes, des Beförderungsrechtes auch das Disziplinarrecht sowie das Beamtenversorgungsrecht, welches wohl die Besonderheiten der beamtenrechtlichen Kranken- als auch Ruhestandsversorgung beinhaltet.
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