¨Den Bürgen wird man würgen¨.
Diese unschöne Erfahrung muss nicht immer sein. Insbesondere im Verhältnis zu Banken hat die Rechtsprechung mit einer Vielzahl von Entscheidungen vorwiegend in den letzten 15 Jahren so manche Bürgschaft zu Fall gebracht, insbesondere, wenn der gutmeinende Bürge selbst im Zeitpunkt der Unterschrift unter die Bürgschaftsurkunde nicht leistungsfähig war.
Ihr Rechtsanwalt in unserer Kanzelei:
Rechtsanwalt Hans-Peter Ryssel

