Zum 1.11.2011 tritt die neue TrinkwasserVO in Kraft, die Vermietern vom Wohnungen mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung (Inhalt ≥ 400l) Anzeige-, Untersuchungs- und Berichtspflichten gegenüber dem Gesundheitsamt auferlegt.
Nähere Infos bei RA Andreas Tietgen
Immer mehr Hauseigentümer installieren eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach. Zu
beachten ist allerdings, dass nicht alle denkbaren Schäden über die
Wohngebäudeversicherung gedeckt sind. So ist z. B. ein Ertragsausfall für den
Fall der Beschädigung der Anlage (und wochenlanger Reparatur) nicht im
Versicherungsumfang der Wohngebäudeversicherung enthalten. Auch Schäden, die
durch Kurzschluss oder Überspannung oder gar Bedienungsfehler entstehen, sind
nicht versichert. Abhilfe kann hier eine spezielle Photovoltaikversicherung
schaffen. Wegen der erhöhten Brandgefahr und der damit einhergehenden Gefahrerhöhung ist in jedem Fall die bestehende Wohngebäudeversicherung zu informieren.
Weitere Informationen gibt Ihnen RA Hayo Wiebersiek
Der Anspruch auf Rückerstattung von Kosten von Schönheitsreparaturen gegen den Vermieter, die bei Mietende durch den Mieter erbracht wurden, auf Grund einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel aber nicht hätten erbracht werden müssen, verjährt gem. § 548 Abs. 2 BGB 6 Monate nach Rückgabe des Mietobjekts (BGH VIII ZR 195/10)
Näheres dazu bei RA Andreas Tietgen
Die Unfallversicherung kann eine Leistungskürzung vornehmen, wenn Krankheiten oder Gebrechen (die schon vor dem Unfall aufgetreten sind) an der Invalidität mitwirken. Dies führte häufig zu Leistungsabzügen von 60 bis 80 Prozent.
Die jüngste Rechtsprechung verneint diese Leistungskürzung, wenn Verschleißschäden das altersgerechte Maß nicht übersteigen. Von einer “alterserechten Degeneration” kann man nur sprechen, wenn man eine Vergleichsgruppe hat, bei denen überwiegend gleiche oder ähnliche Veränderungen zu beobachten sind.
Weitere Informationen gibt Ihnen RA Hayo Wiebersiek
Voraussetzung für eine Leistung in der Unfallversicherung ist,
- dass die versicherte Person durch einen Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist (hiermit ist die Invalidität gemeint)
- die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein (manche Unfallfolgen treten erst schleichend auf)
- die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt werden und beim Versicherer geltend gemacht worden sein.
Die Frist ist unbedingt einzuhalten! Auch muss man einen konkreten unfallbedingten Dauerschaden nennen, der durch bestimmte Symptome gekennzeichnet ist!
Weitere Informationen gibt Ihnen RA Hayo Wiebersiek
Entgegen der gesetzlich geregelten Abrechnungsfrist im Wohnraummietrecht muss im Gewerbemietrecht nicht innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes über die Betriebskostenvorauszahlungen abgerechnet werden. Der Vermieter ist aber zur Abrechnung “innerhalb einer angemessenen Frist” verpflichtet. BGH XII ZR 22/07 oder http://bitly.com/kXHiN0
Weitere Erläuterungen hierzu bei RA Andreas Tietgen
Nach BGH XII ZR 225/03 ist eine prozentuale Mietminderung wegen Mängeln im angemieteten Objekt auf die Bruttomiete zu berechnen.
Weitere Auskünfte hierzu erteilt RA Andreas Tietgen
Auf diesen Seiten informieren wir Sie in Zukunft über aktuelle Neuigkeiten aus unserer Kanzlei und über aktuelle Rechtprechung
So entschied das AG München zu Az. 282 C 33538/09. Weitere Infos bei RA Andreas Tietgen

