Erbrechtliche Probleme können immer dann entstehen, wenn eine Person verstorben ist. Neben den teilweise sehr emotionalen Auseinandersetzungen im Zuge eines Erbfalls, stellen sich häufig schwierige rechtliche Fragen in den Themenbereichen ¨Testament¨, ¨Erbfolge¨, ¨Abwicklung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche¨ etc.
Um diesen auftretenden Problemen vorzubeugen, sollte frühzeitig zu Lebzeiten eine vernünftige testamentarische Verfügung getroffen werden, zumindest aber eine fundierte Beratung erfolgen, um sich mit dem Problembereich im Erbrecht vertraut zu machen.
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