Der Betrieb einer Gaststätte wird in Deutschland im Gaststättengesetz geregelt. Das Gaststättengesetz regelt insbesondere die Voraussetzung für die Erteilung und den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis, den Umfang der Erlaubnis, die Auflagen und die Versagungsgründe. In Landesvorschriften sind die Zuständigkeiten und Details geregelt.
Die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Gaststättenrechtes umfasst jedoch nicht nur die rechtlichen Problematiken, die im Gaststättengesetz geregelt werden. Neben der Erlangung einer Gaststättenkonzession sowie der Bearbeitung von behördlicherseits gesetzten Auflagen (Sperrzeitverordnung, Speisen- und Getränkeangebot usw.) steht hier im Vordergrund die Frage von Getränkebezugsverträgen, Miet- und Pachtfragen, Lärmschutz usw.
Ihre Rechtsanwälte in unserer Kanzlei:

