Der Hauptanwendungsbereich des Ordnungswidrigkeitenrechts betrifft die Verstöße im Straßenverkehr. Die Höhe der Geldbußen liegt zwischen 5,00 € und 1.000,00 €.
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann auch eine Verwarnung ohne, aber auch mit einem Verwarnungsgeld von bis zum 35,00 € ausgesprochen werden.
Weiterhin können je Verstoß, bis zu 4 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen werden und ein Fahrverbot für die Dauer von 1 bis zu 3 Monaten angeordnet werden.
Bei 18 oder mehr Punkten ist die Fahrerlaubnis im Regelfall zu entziehen.
Anwaltliche Hilfe sollte u. a. wegen sehr kurzer Rechtsmittelfristen möglichst frühzeitig in Anspruch genommen werden.
Ihr Rechtsanwalt in unserer Kanzlei:

