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VEREINS- UND VERBANDSRECHT

Möchten Sie einen Verein oder Verband gründen, benötigen Sie für eine solche Gründung eine entsprechende Satzung, die auch beim Finanzamt und beim zuständigen Vereinsregister ¨Bestand¨ hat? Geht es Ihnen als Vorstand eines großen Verbandes darum, eine bedeutende Mitgliederversammlung ordnungsgemäß durchzuführen, Satzungsänderungen zu beschließen oder haben Sie einfach ¨nur¨ Probleme mit Funktionären oder Kollegen Ihres Kleingarten- oder Kegelvereins?

In all diesen und auch zahlreichen anderen Fällen ist es ratsam, sich professioneller und pragmatischer Hilfe zu bedienen, um sich (wieder) auf das eigentliche Vereins- bzw. Verbandsleben konzentrieren zu können!

Ihr Rechtsanwalt in unserer Kanzlei:

Rechtsanwalt Harald Schremmer