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VERKEHRS- UND AUTORECHT

Das Verkehrs- bzw. Autorecht umfasst alle Probleme, die zum Beispiel mit dem Auto mit dem Fahrrad oder als Fußgänger im Straßenverkehr auftreten können. Dazu gehören auch Fragen zum täglichen Umgang mit dem Kfz, der Versicherung bzw. Ärger mit Behörden, Angst um den Führerschein.Ein weitere großer Teil des Autorechts ist das Unfallrecht mit Unfallregulierung, d. h. Geltendmachung und Abwicklung von Schadenersatz (z.B. beim Kfz) und Schmerzensgeld (z. B. bei Personenschäden). Zu den Personenschäden gehören unter anderem auch eine eventuelle Rente oder ein Haushaltsführungsschaden.

Jeder Geschädigte sollte zur Vermeidung von Rechtsnachteilen frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, da bereits im Vorfeld durch den Verkehrsanwalt viele Fragen zu klären sind, die eine Weichenstellung für die weitere Abwicklung des Verkehrsunfalls bedeuten.

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Rechtsanwalt HansPeter Ryssel