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VERKEHRSUNFALLRECHT

Das Verkehrsunfallrecht umfasst die gesamte Abwicklung von Ansprüchen eines durch einen im Straßenverkehr Geschädigten. Hierbei geht es vornehmlich um den Sachschadenersatz (beschädigtes KFZ und andere Gegenstände) und den Personenschaden (Schmerzensgeld, Rente). Geschädigte sollten zur Vermeidung von Rechtsnachteilen möglichst frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

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Rechtsanwalt Jost Sachweh