Zum Vertragsrecht gehören sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen natürlichen Personen, Handelsunternehmen und Gesellschaften, die bestimmte Sachverhalte des täglichen Lebens versuchen einvernehmlich zu regeln. Dabei kann es immer wieder zu Störungen bei der Abwicklung dieser vertraglichen Vereinbarungen kommen, deren Lösung z.B. im Kaufrecht, im Verbrauchsgüterkauf und sonstigen regelungsbedürftigen Sachverhalten der fundierten rechtlichen Beratung bedürfen.
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