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WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Rechtsprobleme im Zusammenhang mit Eigentümergemeinschaften (z.B. der Gemeinschaft gegenüber Dritten oder dem Verwalter, der Miteigentümer untereinander, der WEG im Verhältnis zu Beschlüssen und deren Umsetzung usw.).

Ferner die Beratung und Gestaltung zu Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen, Verwalterverträgen, Kaufverträgen, Bauverträgen etc.

Ihr Rechtsanwalt in unserer Kanzlei:

Rechtsanwalt Thomas Schulze